Unsere Sachgebiete

  • Erstellung von Schadengutachten
            im Haftpflicht- und Kaskofall
  • Kurzgutachten, Kostenvoranschlag
  • Beweissicherungsgutachten
  • Gerichtliche Gutachten
  • Oldtimerbewertung
  • Gebrauchtwagen-Check
  • Unfallanalysen
  • Schwacke-Archiv
  • Krangutachten

Kfz-Sachverständigenbüro

Klaus-Peter Beisel, Dipl.- Ing. (FH)

Alter Postweg 9
56133 Fachbach

Tel.: (0 26 03) 1 31 42
Tel. Koblenz: (02 61) 40 11 62
Tel. Montabaur: (0 26 02) 59 90

Mobil: (0171) 5 01 69 52

info@kfz-sachverstaendiger-beisel.de

Bei einem Bagatellschaden erstellen wir Ihnen einen preisgünstigen Kostenvoranschlag mit beinhalteten Fotos. Für die Versicherung reicht dieses normalerweise aus; vor Gericht aber enthält das Kurzgutachten keine Beweissicherungsfunktion.

Eine weitere Leistung, die wir unseren Kunden anbieten, ist daher die kostengünstige Erstellung eines Kurzgutachtens. Ein Kurzgutachten hat im Gegenzug zum Kostenvoranschlag eine höhere Aussagekraft und sichert die Beweise durch eine detaillierte Schadenbeschreibung und Fotos. Darüber hinaus enthält das Kurzgutachten die essenzielle und genau berechnete Reparaturkosten-Kalkulation und vor allem auch die benötigten Fahrzeugdaten.

Falls ein Haftpflichtschaden vorliegt, werden die Kosten grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Sie hatten einen Unfall, und Ihr Fahrzeug weist nun einen Bagatellschaden auf? Dann kontaktieren Sie uns unter (0 26 03) 1 31 42. Wir schauen uns Ihr Fahrzeug an und kümmern uns darum!

 

Schadenaufnahmen

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie am Unfall schuld sind, erstellen wir für kleines Geld eine sogenannte Schadenaufnahme. Wir fotografieren den Schaden und notieren alle schadenrelevanten Daten Ihres Fahrzeuges. Diese Unterlagen archivieren wir den gesetzlichen Vorgaben entsprechend 10 Jahre. Innerhalb dieser Frist können Sie jederzeit auf die Unterlagen zugreifen und ein ausführliches Gutachten anfordern.

Deshalb: Wenn es "gekracht hat", rufen Sie uns an; es lohnt sich für Sie. Denn es stellt sich später vielleicht heraus, dass Ihren Unfallgegner eine Mitschuld trifft, z. B. aufgrund der Gefährdungshaftung. Oder Sie rechnen Ihren Schaden mit Ihrer Kaskoversicherung oder mit Ihrem Arbeitgeber ab.

Wenn Sie den Schaden nicht mehr beweisen können, gehen Sie allerdings leer aus.